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Fahrerinfo
TaxischeinFür die Erlangung des Taxischeins sind mindestens folgende Kriterien zu erfüllen: - Das Mindestalter liegt bei 21 Jahren - Mindestens 2 Jahre im Besitz eines EU-Kartenführerscheins der Klasse B - Keine Führerschein-Probezeit - gültige Aufenthaltsgenehmigung falls keine EU-Staatsbürgerschaft vorliegt - gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift - maximal 10 Punkte in Flensburg - keine schwerwiegenden Vorstrafen (z.B. schwere Körperverletzung, etc.) - kein Diabetiker Des Weiteren muss ein Antrag auf Fahrgastbeförderung bei der zuständigen Führerscheinstelle abgegeben werden. In München ist dafür das Kreisverwaltungsreferat zuständig: KVR München Führerscheinstelle Eichstätterstraße 2 80686 München Für die Landkreise München sind die jeweiligen Führerscheinstellen zuständig. Ferner muss eine MPU (Medizinische-Psychologische-Untersuchung) von einem Betriebsarzt durchgeführt werden. Dr. med. Hans Bake v. Bakin Tassilostr.23 85609 Aschheim Tel. 089 / 37065690 Dr.med. Ute Reich/Dr. Krumpoch Plinganserstraße 47 81369 München Tel.: 089 / 746 31 80 Dr. Manfred Hingerle Am Brunnen 17 85551 Kirchheim Tel.: 089 / 903 33 66 Zur Erlangung des Taxischeins bzw. zur Vorbereitung auf die Taxischeinprüfung ist die Teilnahme am Taxikurs empfehlenswert. Taxi-München e.G. Engelhardstrasse 6 81369 München Tel 089 / 77 30 77 Taxischeinverlängerung Für eine Verlängerung gelten ebenfalls die oben genannten Bedingungen. Das augenärztliche Gutachten muss erneuert werden, bei Personen über 60 Jahren auch die MPU. Der Taxischein wird im Normalfall auf 5 Jahre verlängert, bei z.B. zu vielen Punkten im VZR in Flensburg kann es zu einer Verkürzung kommen. Die Verlängerung ist bei der zuständigen Führerscheinstelle zu beantragen (siehe oben). |
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